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BDSV: Ganzes Kreislaufwirtschaftsgesetz notfalls aufhalten

26. Januar 2012 | von DR (bereits 259 mal gelesen)

Äußerst beunruhigt zeigt sich die BDSV über eine Pressemeldung, wonach der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Umweltausschusses, Horst Meierhofer (FDP), in der letzten Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat bei der Regelung der gewerblichen Sammlung im künftigen Kreislaufwirtschaftsgesetz nur mit Mühe einen „faktischen Ausschluss der Privatwirtschaft“ verhindern konnte.

Schrott

BDSV-Hauptgeschäftsführer Rainer Cosson: „Dies ver- stärkt unsere Befürchtungen, die wir schon seit Längerem hegen. Es darf doch nicht wahr sein, wenn sich der Gesetzgeber am Ende auf ein Gesetz einigt, das den Kommunen ein wasser- dichtes Monopol beim Zugriff auf sämtliche Wertstoffe aus privaten Haushaltungen verschafft.“

Der BDSV geht es vor allem darum, dass die kleingewerblichen Sammlungen von Schrott – sei es in der Form von Haus-zu-Haus-Sammlungen oder sei es in der Form der Entgegennahme von Schrott auf Schrottplätzen – erhalten bleiben. Für viele Metall-Recyclingbetriebe bildet diese Art der Materialbeschaffung ein unverzichtbares Rückgrat. Würde dieses Rückgrat zu Gunsten der ungehinderten Ausübung kommunaler Wertstoffsammlungen gebrochen, müssten viele private Schrottsammler Insolvenz anmelden.

Unverständlich ist für die BDSV insbesondere, dass der Auftrag der europäischen Abfall- Rahmenrichtlinie aus dem Jahr 2008, auch im Bereich der Wertstofffraktionen aus privaten Haushaltungen mehr Wettbewerb zu schaffen, in Deutschland offenbar nach der Absicht vieler Politiker ins genaue Gegenteil gewendet werden soll. Zwar besteht die Möglichkeit, ein Be- schwerdeverfahren bei der EU-Kommission gegen die deutsche Umsetzung der Abfall-Rah- menrichtlinie anzustrengen. Doch ist eine solche Prozedur erfahrungsgemäß aufwendig und langwierig. Cosson: „Für den Fall der Fälle wäre es da allemal besser, wenn das ganze Kreis- laufwirtschaftsgesetz aufgehalten und noch mal bei null angefangen würde.“

Das „Aufhalten des ganzen Gesetzes“ hatte Horst Meierhofer im Zusammenhang mit seinen Äußerungen zum faktischen Ausschluss der Privatwirtschaft ins Spiel gebracht.

Quelle: bdsv.org

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